Learning Agreements
Allgemeine Informationen
Learning Agreements können grundsätzlich für alle vom Lehrstuhl angebotenen Veranstaltungen abgeschlossen werden. Für die Anerkennung sind drei Kriterien wichtig: der zeitliche Umfang der ausländischen Veranstaltung, das fachliche Niveau und das Maß der inhaltlichen Übereinstimmung mit der entsprechenden Veranstaltung unseres Lehrstuhls.
Ansprechpartner für die Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen und diesbezügliche Fragen ist Gohar Grigoryan.
Vorgehen
Bietet Ihre ausländische Partneruniversität eine Veranstaltung an, die Sie hinsichtlich der oben genannten Kriterien als geeignet erachten, können Sie uns diese für eine Anrechnung vorschlagen.
Schicken Sie dazu bitte eine E-Mail mit den folgenden Informationen an Gohar Grigoryan.
- Bezeichnung des von Ihnen an der FAU Erlangen-Nürnberg besuchten Studiengangs
- Name der anzurechnenden Veranstaltung in Nürnberg mit Prüfungsnummer
- Detaillierter Name der ausländischen Universität, von welcher Sie eine Veranstaltung für eine Anrechnung vorschlagen
- Detaillierte Inhaltsangabe der ausländischen Veranstaltung, ggf. verwendete Literatur (mit Angabe Ihrer Informationsquelle)
- Anzahl der Semesterwochenstunden und, falls möglich, ECTS der ausländischen Veranstaltung
- Prüfungsmodalitäten (Art und Umfang)
- Verwendete Statistiksoftware, z.B. R, MatLab, SAS. Falls keine Software verwendet wird, dies bitte auch angeben.
Liegen diese Informationen vollständig vor, so kann über den Abschluss eines Learning Agreements entschieden werden. Im Falle eines positiven Bescheids füllen Sie bitte das Learning-Agreement-Formular des Büros für Internationale Beziehungen aus und reichen es beim oben genannten Ansprechpartner ein. Mit seiner Unterschrift wird die Anerkennung durch den Lehrstuhl bestätigt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschrieben haben und geben Sie bei „Akad. Auslandsjahr WiSe/SoSe“ die konkrete Jahreszahl mit an (also z.B. „WiSe 2019/20“).
Nach Ihrer Rückkehr melden Sie sich bei Ihrem jeweiligen Studiengangskoordinator mit einer Bescheinigung Ihrer Prüfungsleistungen und dem Formular zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland des Büros für Internationale Beziehungen. Der Studiengangskoordinator rechnet Ihnen dann Ihre im Ausland erbrachten Leistungen in die entsprechenden Noten um.