Masterarbeiten
Hinweise zur Masterarbeit
- Für die Anfertigung der Masterarbeit sind insgesamt 30 ECTS zu erwerben.
Im (Doctoral) Master of Economics entfallen 5 ECTS auf den Zwischenbericht, der als Seminarvortrag erfolgt und 25 ECTS auf die Masterarbeit. - Benotet wird die Masterarbeit. Der Zwischenbericht stellt eine unbenotete Studienleistung dar.
- Themenvorschläge sind entweder am Lehrstuhl zu erfragen oder können selbst vorgeschlagen werden.
- Im Zwischenbericht ist der Stand der Einarbeitung darzulegen. Aus diesem muss eine positive Prognose für den Erfolg der Masterarbeit erkennbar sein. Zudem dient der Zwischenbericht der Kontrolle, dass das Thema auch eigenständig bearbeitet wird.
Ablauf
Eine Anfrage bezüglich eines Themas kann jederzeit am Lehrstuhl erfolgen. Zunächst wird ein Arbeitsthema vergeben, in das sich unter Betreuung durch die Mitarbeiter des Lehrstuhls eingearbeitet wird. Diese Einarbeitung bedeutet die Sichtung der relevanten Literatur (zumeist englischsprachig) und die Aktivierung der Kenntnisse des Statistik-Paketes R. Die Einarbeitungsphase kann sich mit dem Besuch der Veranstaltungen des Vertiefungsbereiches zeitlich überschneiden. Sprechzeiten können mit den betreuenden Mitarbeitern vereinbart werden. Der individuelle Einsatz bestimmt die Dauer dieser Einarbeitungszeit. So können auf Wunsch des Kandidaten noch abzulegende Prüfungen die Einarbeitungszeit verlängern.
Am Ende der Einarbeitungszeit steht der Zwischenbericht in Form eines rund 30-minütigen Seminarvortrags. Im Anschluss daran erfolgen die endgültige Formulierung des Themas und die Anmeldung der Masterarbeit im Prüfungsamt. Die Bearbeitungszeit von sechs Monaten kann sich durch eine erfolgreiche Einarbeitungsphase verkürzen. (Alternativ kann der Vortrag auch während der Bearbeitungszeit gehalten werden.)
Die Masterarbeit muss mit einer Erklärung der Studierenden oder des Studierenden versehen sein, dass die Arbeit selbst verfasst wurde, keine anderen als die darin angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden und dass die Masterarbeit noch nicht einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt wurde. Die Masterarbeit ist in zwei Exemplaren sowie in maschinenlesbarer, elektronischer Fassung beim Prüfungsamt abzuliefern.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Rahmenprüfungsordnung für die konsekutiven Masterstudiengänge (insbesondere § 29).
Nach Abgabe der Arbeit bemüht sich der Lehrstuhl um eine zeitnahe Korrektur (maximal 4 Wochen). Im Hinblick auf Studiengebühren beachten Sie bitte die aktuelle Regelung nach der Prüfungsordnung .