Bachelorarbeiten
Hinweise zur Bachelorarbeit
- Für die Anfertigung der Bachelorarbeit sind insgesamt 15 ECTS zu erwerben. Davon entfallen 3 ECTS auf den Zwischenbericht, der als Seminarvortrag erfolgt und 12 ECTS auf die Bachelorarbeit.
- Benotet wird die Bachelorarbeit. Der Zwischenbericht stellt eine unbenotete Studienleistung dar.
- Themenvorschläge sind entweder am Lehrstuhl zu erfragen oder können selbst vorgeschlagen werden.
- Im Zwischenbericht ist der Stand der Einarbeitung darzulegen. Aus diesem muss eine positive Prognose für den Erfolg der Bachelorarbeit erkennbar sein. Zudem dient der Zwischenbericht der Kontrolle, dass das Thema auch eigenständig bearbeitet wird.
Ablauf
Eine Anfrage bezüglich eines Themas kann jederzeit am Lehrstuhl erfolgen. Zunächst wird ein Arbeitsthema vergeben, in das sich unter Betreuung durch die Mitarbeiter des Lehrstuhls eingearbeitet wird. Diese Einarbeitung bedeutet die Sichtung der relevanten Literatur (zumeist englischsprachig) und die Aktivierung der Kenntnisse des Statistik-Paketes R. Die Einarbeitungsphase kann sich mit dem Besuch der oben genannten Veranstaltungen des Vertiefungsbereiches zeitlich überschneiden. Sprechzeiten können mit den betreuenden Mitarbeitern vereinbart werden. Der individuelle Einsatz bestimmt die Dauer dieser Einarbeitungszeit. So können auf Wunsch des Kandidaten noch abzulegende Prüfungen die Einarbeitungszeit verlängern.
Am Ende der Einarbeitungszeit steht der Zwischenbericht in Form eines rund 30-minütigen Seminarvortrags. Im Anschluss daran erfolgen die endgültige Formulierung des Themas und die Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt. Die Bearbeitungszeit von 9 Wochen kann sich durch eine erfolgreiche Einarbeitungsphase verkürzen. (Alternativ kann der Seminarvortrag während der Bearbeitungszeit erfolgen.)
Die Arbeit ist in zwei Exemplaren beim Prüfungsamt abzugeben, zusätzlich einmal in elektronischer Form. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Bachelorprüfungsordnung (insbesondere §26).
Nach Abgabe der Arbeit bemüht sich der Lehrstuhl um eine zeitnahe Korrektur (maximal 4 Wochen).